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Beginn der Entscheidung

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beschluss verkündet am 15.11.2001
Aktenzeichen: 15 UF 228/01
Rechtsgebiete: UnterhaltstitelanpassungsG, ZPO


Vorschriften:

UnterhaltstitelanpassungsG § 2
ZPO § 148
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss

15 UF 228/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht

15. November 2001

In dem

auf Abänderung eines Unterhaltstitels gemäß Art. 4 § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes gerichteten Verfahren

M ./. A

Tenor:

wird das Beschwerdeverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage des Amtsgerichts Kamenz vom 30. Januar 2001 - 1 F 210/00 - in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt.

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