Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 28.03.2007
Aktenzeichen: 10 AZR 389/06
Rechtsgebiete: AW-KrT


Vorschriften:

AW-KrT Abschnitt B Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsachen - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -(vorliegend), - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -

10 AZR 389/06

Verkündet am 28. März 2007

In Sachen

hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Freitag, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt und den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler sowie den ehrenamtlichen Richter Thiel und die ehrenamtliche Richterin Schwitzer für Recht erkannt:

Tenor:

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. März 2006 - 15 Sa 1570/05 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 6. Juli 2005 - 10 Ca 7340/04 - wird zurückgewiesen.

3. Der Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Ende der Entscheidung

Zurück