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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 28.03.2007
Aktenzeichen: 10 AZR 592/06
Rechtsgebiete: AW-KrT


Vorschriften:

AW-KrT Abschnitt B Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsachen - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 - (vorliegend)

10 AZR 592/06

Verkündet am 28. März 2007

In Sachen

hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Freitag, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt und den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler sowie den ehrenamtlichen Richter Thiel und die ehrenamtliche Richterin Schwitzer für Recht erkannt:

Tenor:

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. März 2006 - 15 Sa 1876/05 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31. August 2005 - 5 (3) Ca 7343/04 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.992,75 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 1. Januar 2005 monatlich eine Geriatriezulage in Höhe von 46,01 Euro brutto zu zahlen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Ende der Entscheidung

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