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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 06.11.2008
Aktenzeichen: 2 AZR 923/07
Rechtsgebiete: KSchG


Vorschriften:

KSchG § 18
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - (führend)

2 AZR 923/07

Verkündet am 6. November 2008

In Sachen

hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Rost, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Eylert und Schmitz-Scholemann sowie die ehrenamtlichen Richter Röder und Dr. Bartel für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Oktober 2007 - 10 Sa 665/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe:

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

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