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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 23.09.2009
Aktenzeichen: 5 AZR 942/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsachen 23. September 2009 - 5 AZR 941/08 - (führend) und - 5 AZR 942/08 - (vorliegend, Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

5 AZR 942/08

Verkündet am 23. September 2009

In Sachen

hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge, den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie den ehrenamtlichen Richter Heyn und die ehrenamtliche Richterin Zorn für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. September 2008 - 3 Sa 285/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe:

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Ende der Entscheidung

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