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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 30.10.2008
Aktenzeichen: IV R 59/05 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Vorlagebeschluss vom 19. April 2007 IV R 59/05 wird aufgehoben, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Ende der Entscheidung

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