Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 29.11.2000
Aktenzeichen: V B 170/00
Rechtsgebiete: UStG 1999, UStDV


Vorschriften:

UStG 1999 § 18 Abs. 6
UStDV § 46 ff.
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob die Finanzbehörde wegen eines verspätet gestellten Antrags auf Dauerfristverlängerung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1999; §§ 46 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1999) einen Verspätungszuschlag festsetzen darf.



Ende der Entscheidung

Zurück