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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 10.12.2002
Aktenzeichen: VIII B 99/02
Rechtsgebiete: FGO


Vorschriften:

FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Die Rechtsfrage, in welchem Verhältnis der Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufzuteilen ist, wenn ein nur während eines Teils des Jahres berücksichtigungfähiges Kind nicht ganzjährig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, hat grundsätzliche Bedeutung. Im Übrigen ergeht der Beschluss nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Finanzgerichtsordnung ohne Angabe weiterer Gründe.



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