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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 25.08.2003
Aktenzeichen: XI B 120/02
Rechtsgebiete: FGO


Vorschriften:

FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Die Revision wird im Hinblick auf die Frage, ob der Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung eines zu 1/2 bereits im Wege der Erbfolge erworbenen Grundstücks als Anschaffung im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels angesehen werden kann, zugelassen.

Der Beschluss ergeht im Übrigen nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne Begründung.

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