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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.12.2001
Aktenzeichen: 2 AR 189/01
Rechtsgebiete: JGG


Vorschriften:

JGG § 85 Abs. 5
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

2 ARs 322/01 2 AR 189/01

vom

20. Dezember 2001

in der

Strafvollstreckungssache

gegen

wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 20. Dezember 2001 beschlossen:

Tenor:

1. Der Abgabebeschluß des Amtsgerichts Bielefeld - Jugendrichter als Vollstreckungsleiter - vom 17. Oktober 2001 wird aufgehoben.

2. Dieses Gericht bleibt weiterhin für die Vollstreckung des Urteils des Amtsgerichts Bielefeld vom 31. Mai 2001 - 191 Ds 51 Js 15/01 - zuständig.

Gründe:

Wichtige Gründe für die Abgabe i.S.v. § 85 Abs. 5 JGG sind - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - nicht gegeben.



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