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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 23.10.2002
Aktenzeichen: 2 StR 307/02 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

2 StR 307/02

vom

23. Oktober 2002

in der Strafsache

gegen

wegen Vergewaltigung

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Oktober 2002 beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 4. September 2002 wird dahin klargestellt, daß das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 7. März 2002 mit den Feststellungen aufgehoben ist, soweit der Angeklagte nicht freigesprochen wurde.

Ende der Entscheidung

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