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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 02.05.2007
Aktenzeichen: 3 StR 92/07 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

3 StR 92/07

vom 2. Mai 2007

in der Strafsache

gegen

wegen versuchten Totschlags

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Mai 2007 beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2007 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es in der Beschlussformel anstelle "Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Oktober 2006" richtig lauten muss:

"Urteil des Landgerichts Krefeld vom 12. Oktober 2006".

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