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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 18.12.2007
Aktenzeichen: BLw 23/07
Rechtsgebiete: LwVG


Vorschriften:

LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BLw 23/07

vom 18. Dezember 2007

in dem Rechtsstreit

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 18. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter

beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.

Der Beschluss, der die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zum Inhalt hat, beruht darauf, dass das von dem Antragsteller beabsichtigte Rechtsmittel unzulässig ist. Der Antragsteller zeigt nicht auf, dass der Senat hierbei irgendwelche entscheidungserhebliche Umstände übergangen hätte.

Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden.

Ende der Entscheidung

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