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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 15.02.1999
Aktenzeichen: II ZR 175/97 (2)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

II ZR 175/97

vom

15. Februar 1999

in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 15. Februar 1999 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Kraemer

beschlossen:

Tenor:

Der Tatbestand des Senatsurteils vom 14. September 1998 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, daß auf Seite 3 des Urteilsumdrucks in der zweitletzten Zeile das Datum "5. Mai 1989" durch "13. September 1990" ersetzt wird.



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