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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.06.1999
Aktenzeichen: II ZR 240/98
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

II ZR 240/98

vom

21. Juni 1999

in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Juni 1999 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Kraemer

beschlossen:

Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird festgesetzt auf

100.000,-- DM.

Gründe:

Der vom Kostenbeamten angesetzte Streitwert von 516.760,-- DM für die vom Kläger zurückgenommene Revision berücksichtigt nicht, daß der Kläger Revision nur gegen die vorinstanzliche Abweisung seines Hilfsantrages eingelegt hat, dessen Wert das Berufungsgericht nach widerspruchsloser Anhörung der Parteien zutreffend auf 1000.000,-- DM festgesetzt hat.

Ende der Entscheidung

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