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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 12.12.2007
Aktenzeichen: IV ZR 112/07 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

IV ZR 112/07

vom 12. Dezember 2007

in dem Rechtsstreit

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke

beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 14. November 2007 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Klägerin wiederholt darin lediglich ihre Angriffe aus der Nichtzulassungsbeschwerde, die der Senat bereits geprüft und mit dem Beschluss abschlägig beschieden hat.

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