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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 15.01.1997
Aktenzeichen: IV ZR 6/97
Rechtsgebiete: keine


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Berichtigung

BGH, Urteil vom 19. November 1997 -IV ZR 6/97

Im Leitsatz lautet das Zitat am Ende (statt BGHZ 130, 284) richtig BGHZ 121, 284.

Karlsruhe, 15. 01. 1998

Ende der Entscheidung

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