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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 23.06.2008
Aktenzeichen: V ZA 10/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

V ZA 10/08

vom 23. Juni 2008

in der Zwangsversteigerungssache

betreffend die im Grundbuch von Hoberge-Uerentrup des Amtsgerichts Bielefeld Blatt 1680 unter laufender Nummer 1 und 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstücke

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 23. Juni 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth

beschlossen:

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet. Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 6. Mai 2008 ist mangels Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar.

Ende der Entscheidung

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