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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 02.07.2009
Aktenzeichen: V ZB 172/08 (1)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

am 2. Juli 2009

durch

den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,

die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke und Dr. Schmidt-Räntsch und

die Richterin Dr. Stresemann

beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 14. Mai 2009 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 4. August 2008 datiert.



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