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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 18.12.1997
Aktenzeichen: V ZB 3/97
Rechtsgebiete: keine


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

V ZB 3/97

vom 18. Dezember 1997

in der Wohnungseigentumssache

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Dezember 1997 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein

beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1997 wird in seinem Tenor gemäß § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, daß es im zweiten Absatz wie folgt heißen muß:

Die in der Eigentümerversammlung vom 24. Oktober 1991 gefaßten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Ende der Entscheidung

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