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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 26.10.2007
Aktenzeichen: V ZR 42/07
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

V ZR 42/07

vom 26. Oktober 2007

in dem Rechtsstreit

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 26. Oktober 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth

beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des am 19. Oktober 2007 verkündeten Urteils wird gem. § 319 ZPO dahin berichtigt, dass nach den Wörtern "Die Berufung der Beklagten" die Wörter "und der Streithelferin" eingefügt werden.

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