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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 17.12.2008
Aktenzeichen: V ZR 49/08 (1)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319 Abs. 1
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

am 17. Dezember 2008

durch

den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und

die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth

beschlossen:

Tenor:

Das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO in der Weise berichtigt, dass im ersten Absatz des Tenors vor den Wörtern "im Kostenpunkt" die - versehentlich ausgelassenen - Wörter "unter Zurückweisung der Revision im Übrigen" eingefügt werden.

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