Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 16.12.2003
Aktenzeichen: VI ZR 189/03
Rechtsgebiete: SGB VII


Vorschriften:

SGB VII § 108
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

VI ZR 189/03

vom 16. Dezember 2003

in dem Rechtsstreit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Dezember 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge, Stöhr und Zoll beschlossen:

Tenor:

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. April 2003 zugelassen.

Gründe:

Die Zulassung erfolgt im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht § 108 SGB VII nicht beachtet hat.



Ende der Entscheidung

Zurück