Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 19.04.2005
Aktenzeichen: X ZB 31/03
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 41 Abs. 4
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

X ZB 31/03

vom 19. April 2005

in dem Rechtsstreit

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Scharen, Keukenschrijver, die Richterin Ambrosius und den Richter Asendorf

beschlossen:

Tenor:

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kirchhoff ist aus den Gründen seiner dienstlichen Erklärung vom 8. Dezember 2004 gemäß § 41 Abs. 4 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen.

Ende der Entscheidung

Zurück