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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 02.12.2008
Aktenzeichen: X ZR 83/07
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

am 2. Dezember 2008

durch

den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis,

den Richter Scharen,

die Richterin Mühlens und

die Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Gröning

beschlossen:

Tenor:

Die Revision gegen das am 7. Juni 2007 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 15. September 2008 Bezug genommen.

Ende der Entscheidung

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