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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 22.05.2007
Aktenzeichen: X ZR 92/06
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

X ZR 92/06

vom 22. Mai 2007

in dem Rechtsstreit

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2007 durch die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und den Richter Asendorf

beschlossen:

Tenor:

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird für die erste und zweite Instanz auf bis auf 140.000,-- € und für die Revisionsinstanz auf bis 155.000,-- € festgesetzt (355.000,-- € Grundstückswert abzüglich 150.000,-- € Hypothek abzüglich des nach der Lebenserwartung des Klägers vervielfältigten Jahreswertes des Nießbrauchs; §§ 53 Abs. 3 Satz 1, 40 GKG; § 14 BewertungsG).

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