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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 31.07.2009
Aktenzeichen: 1 BvF 3/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
In dem Verfahren

...

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -

unter Mitwirkung

der Richterin und Richter Präsident Papier, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof, Masing

am 31. Juli 2009

beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe:

Die Antragstellerin hat den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 <184> ; 25, 308 <309>; 76, 99 f. ; 87, 152 <153> ; 115, 394 <395>).

Ende der Entscheidung

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