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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 18.12.2007
Aktenzeichen: 1 BvR 2553/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2553/05 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen

a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 7/04 R -,

b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. August 2004 - L 5 KN 5/03 -,

c) das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 4. Juni 2003 - S 4 KN 8/02 -

und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Gaier, Kirchhof am 18. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag auf das Verfahren der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Ihr wird Rechtsanwalt K... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Ende der Entscheidung

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