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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 24.07.2008
Aktenzeichen: 1 BvR 746/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 746/08 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 6. November 2007 - 17 UF 75/07 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 9. Juni 2007 - 124 F 7952/06 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 24. Juli 2008 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt R. beigeordnet.

Ende der Entscheidung

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