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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 11.12.2001
Aktenzeichen: 1 BvR 848/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 848/01 -

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2001 - L 4 B 6/01 KA ER -

hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde

am 11. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Es wird festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2. November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben Tage gegenstandslos geworden ist.



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