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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 28.06.2005
Aktenzeichen: 2 BvC 8/04
Rechtsgebiete: BVerfGG


Vorschriften:

BVerfGG § 24
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES

- 2 BvC 8/04 -

In dem Verfahren

über

die Wahlprüfungsbeschwerden

gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 12. Februar 2004 - WP 52/02, WP 155/02, WP 156/02, WP 157/02, WP 158/02, WP 159/02 - BTDrucks 15/2400, Anlage 14)

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Jentsch, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt am 28. Juni 2005 gemäß § 24 BVerfGG beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

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