Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 06.10.2000
Aktenzeichen: 2 BvR 701/00
Rechtsgebiete: BVerfGG


Vorschriften:

BVerfGG § 93b
BVerfGG § 93a
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 701/00 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

1. der Herrn

2. der Frau

3. der mdj.

die Beschwerdeführerin zu 3. gesetzlich vertreten durch die Beschwerdeführer zu 1. und 2.,

gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. August 1999 - VI B 151/99 -,

b) das Urteil des Schlewig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 16. März 1999 - V 1162/98 -

c) Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer Broß und die Richterin Osterloh gemäß § 93b in Verbindung mit 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 ( BGBl S. 1473)

am 6. Oktober 2000 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.



Ende der Entscheidung

Zurück