Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Beschluss verkündet am 05.12.2002
Aktenzeichen: BVerwG 6 PB 14.02
Rechtsgebiete: AGB


Vorschriften:

AGB § 94 Abs. 3 Satz 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BVerwG 6 PB 14.02

In der Personalvertretungssache

wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 28. November 2002 hat der Antragsteller die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - Fachsenat für Personalvertretungssachen - vom 17. September 2002 eingelegte Beschwerde zurückgenommen. Gemäß § 86 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg in Verbindung mit der auf die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 94 Abs. 3 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist daher das Beschwerdeverfahren durch den Vorsitzenden einzustellen.

Ende der Entscheidung

Zurück