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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 27.04.1989
Aktenzeichen: 192/88
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

URTEIL DES GERICHTSHOFES (ERSTE KAMMER) VOM 27. APRIL 1989. - MARIETTE TURNER GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - BEAMTE - BEURTEILUNG - EINREDE DER UNZULAESSIGKEIT. - RECHTSSACHE 192/88.

Tenor:

1 ) Die gegenüber dem ersten Klageantrag in der Rechtssache 192/88 erhobene Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen.

2 ) Hinsichtlich des zweiten Klageantrags wird die Klage in der Rechtssache 192/88 für unzulässig erklärt.

3 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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