Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 05.04.1976
Aktenzeichen: 27-76 R
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

BESCHLUSS DES PRAESIDENTEN DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTSHOFES VOM 5. APRIL 1976. - UNITED BRANDS COMPANY AND UNITED BRANDS CONTINENTAAL BV GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - RECHTSSACHE 27-76 R.

Entscheidungsgründe:

DA DIE PARTEIEN HINSICHTLICH DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNGEN KEINE UNTERSCHIEDLICHEN RECHTSAUFFASSUNGEN MEHR VERTRETEN , SIND DIE BEANTRAGTEN MASSNAHMEN ZU ERLASSEN , JEDOCH SIND AUCH DIE ERKLÄRUNGEN DER PARTEIEN , INSBESONDERE ÜBER DIE ÄNDERUNG DER WEITERVERKAUFSKLAUSEL FÜR BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND , ZU KENNTNIS ZU NEHMEN. DIE ENTSCHEIDUNG KANN OHNE MÜNDLICHE VERHANDLUNG ERGEHEN , DA SICH DIESE NUNMEHR ERÜBRIGT. DIE KOSTENENTSCHEIDUNG IST DEM ENDURTEIL VORZUBEHALTEN.

AUS DIESEN GRÜNDEN

WIRD IM VERFAHREN WEGEN EINSTWEILIGER ANORDNUNG

BESCHLOSSEN :

Tenor:

1. BIS ZUM ERLASS DES ENDURTEILS IN DER RECHTSSACHE 27/76 WIRD DER VOLLZUG VON ARTIKEL 3 BUCHSTABEN A UND B ERSTER GEDANKENSTRICH DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 17. DEZEMBER 1975 ( IV/26.699 ) AUSGESETZT , SOFERN DIE KLAEGERINNEN DIE IN ARTIKEL 1 DER ENTSCHEIDUNG VON DER KOMMISSION FESTGESTELLTEN ZUWIDERHANDLUNGEN NICHT SCHON FREIWILLIG ABGESTELLT HABEN.

2. DIE KOSTENENTSCHEIDUNG BLEIBT DEM ENDURTEIL VORBEHALTEN.

Ende der Entscheidung

Zurück