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Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 07.03.1985
Aktenzeichen: 32/84
Rechtsgebiete: Gemeinsamer Zolltarif


Vorschriften:

Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 62.04
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST SO AUSZULEGEN , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN SURFBRETTERN EINGEFÜHRT WERDEN.


URTEIL DES GERICHTSHOFES (ERSTE KAMMER) VOM 7. MAERZ 1985. - VAN GEND ET LOOS N.V. GEGEN INSPECTEUR DER INVOERRECHTEN EN ACCIJNZEN. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VON DER TARIEFCOMMISSIE AMSTERDAM. - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - SEGEL FUER SURFBRETTER. - RECHTSSACHE 32/84.

Entscheidungsgründe:

1 DIE TARIEFCOMMISSIE AMSTERDAM HAT MIT SCHREIBEN VOM 12. JANUAR 1984 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 2. FEBRUAR 1984 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE FRAGE NACH DER AUSLEGUNG DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ZUR VORABENTSCHEIDUNG VORGELEGT.

2 PARTEIEN DES AUSGANGSRECHTSSTREITS SIND DIE FIRMA VAN GEND & LOOS UND DER INSPECTEUR DER INVÖRRECHTEN EN ACCIJNZEN ENSCHEDE. DER RECHTSSTREIT BETRIFFT DIE HÖHE DER BEI DER EINFUHR VON SEGELN FÜR SURFBRETTER ZU ZAHLENDEN ZÖLLE.

3 DIE FIRMA VAN GEND & LOOS HATTE AM 16. APRIL 1982 SOLCHE SEGEL MIT URSPRUNG IN HONGKONG UND MIT HERKUNFT AUS DER SCHWEIZ EINGEFÜHRT. DAS ZUSTÄNDIGE ZOLLAMT WAR DER AUFFASSUNG , DIESE WARE FALLE UNTER DIE TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS. ES ERHOB DEMGEMÄSS EINFUHRZOLL IN HÖHE VON 16 %.

4 DAGEGEN WANDTE SICH DIE FIRMA VAN GEND & LOOS. SIE LEGTE BEIM INSPECTEUR DER INVÖRRECHTEN EN ACCIJNZEN ENSCHEDE EINSPRUCH EIN UND MACHTE GELTEND , DIE EINGEFÜHRTEN SEGEL HÄTTEN ALS TEILE VON SURFBRETTERN IN DIE TARIFNUMMER 97.06 , UNTER DIE LETZTERE FIELEN , EINGEREIHT WERDEN MÜSSEN. DER EINFUHRZOLL HABE SOMIT 9,1 % BETRAGEN MÜSSEN.

5 NACHDEM DER INSPECTEUR DER INVÖRRECHTEN EN ACCIJNZEN DEM EINSPRUCH DER FIRMA VAN GEND & LOOS NICHT STATTGEGEBEN HATTE , ERHOB DIESE GEGEN DEN BESCHEID DES INSPECTEURS KLAGE VOR DER TARIEFCOMMISSIE.

6 DIE TARIEFCOMMISSIE WAR DER ANSICHT , DER RECHTSSTREIT WERFE EINE FRAGE DER AUSLEGUNG VON GEMEINSCHAFTSRECHT AUF ; SIE LEGTE DAHER DEM GERICHTSHOF DIE FOLGENDE FRAGE ZUR VORABENTSCHEIDUNG VOR :

' ' SIND SEGEL , WIE SIE IN DIESEM RECHTSSTREIT ZUR DISKUSSION STEHEN , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , ALS SEGEL IM SINNE DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ANZUSEHEN?

' '

7 VOR BEANTWORTUNG DIESER FRAGE SIND DIE EINSCHLAEGIGEN BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ANZUFÜHREN. DIE TARIFNUMMER 62.04 UMFASST ' ' PLANEN , SEGEL , MARKISEN , ZELTE UND ZELTLAGERAUSRÜSTUNGEN... ' '. DIE TARIFNUMMER 97.06 UMFASST U. A. SPORTGERÄTE. ES IST UNSTREITIG , DASS DIE SURFBRETTER IN DIESE LETZTERE KATEGORIE FALLEN.

8 VORSCHRIFT 1 BUCHSTABE F ZU KAPITEL 97 PRÄZISIERT AUSSERDEM , DASS ZU DIESEM INSBESONDERE ' ' SEGEL FÜR BOOTE ODER SEGELWAGEN ( KAPITEL 62 ) ' ' NICHT GEHÖREN. ANDERERSEITS WERDEN GEMÄSS VORSCHRIFT 4 ZU KAPITEL 97 ' ' TEILE UND ZUBEHÖR , DIE ERKENNBAR AUSSCHLIESSLICH ODER HAUPTSÄCHLICH FÜR DIE WAREN DES KAPITELS 97 BESTIMMT SIND , WIE DIESE WAREN TARIFIERT ' ' ( D. H. WIE SPORTGERÄTE ).

9 WIE DIE KOMMISSION , DIE ALS EINZIGE ERKLÄRUNGEN VOR DEM GERICHTSHOF ABGEGEBEN HAT , AUSFÜHRT , IST ZWISCHEN ZWEI FÄLLEN ZU UNTERSCHEIDEN. EINERSEITS DEM FALL , DASS DIE SEGEL FÜR SURFBRETTER GLEICHZEITIG MIT DEN SURFBRETTERN EINGEFÜHRT WERDEN , ANDERERSEITS DEM FALL , DASS DIE SEGEL GESONDERT EINGEFÜHRT WERDEN. IM ERSTEN FALL WERDEN DIE SEGEL GEMÄSS DER OBEN GENANNTEN VORSCHRIFT 4 ZU KAPITEL 97 IN DIE TARIFNUMMER 97.06 EINGEREIHT. IM ZWEITEN FALL HINGEGEN IST FESTZUSTELLEN , OB DER BEGRIFF SEGEL IM SINNE DER VORSCHRIFT 1 ZU KAPITEL 97 SEGEL EINSCHLIESST , DIE FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND ; TRIFFT DIES ZU , SO FALLEN DIESE SEGEL UNTER DIE TARIFNUMMER 62.04.

10 HIERZU IST DARAUF HINZUWEISEN , DASS DIESE TARIFNUMMER GEMÄSS DER ERLÄUTERUNG NR. 2 ZU TARIFNUMMER 62.04 DER NRZZ ' ' SEGEL ( FÜR SEGELBOOTE , YACHTEN , FISCHEREIFAHRZEUGE , SPORTBOOTE USW.)... ' ' SOWIE ' ' ÄHNLICHE SEGEL , DIE FÜR LANDFAHRZEUGE ( WIE SEGELWAGEN UND SCHLITTEN ) BESTIMMT SIND... ' ' , ERFASST.

11 DIE VERWENDUNG DER WORTE ' ' USW. ' ' UND ' ' WIE ' ' ZEIGT , DASS DIE AUFZÄHLUNG IN DIESEM TEXT NICHT ABSCHLIESSEND IST. SIE IST ZUDEM SEHR WEIT GEFASST , DA SIE SEGEL EINSCHLIESST , DIE FÜR SO VERSCHIEDENE GEGENSTÄNDE WIE FISCHEREIFAHRZEUGE UND SEGELWAGEN BESTIMMT SIND.

12 HIERAUS IST ZU ENTNEHMEN , DASS DER GEMEINSCHAFTSGESETZGEBER IN DIE TARIFNUMMER 62.04 VERSCHIEDENE ARTEN VON SEGELN EINGEREIHT HAT , DIE DIESELBE FUNKTION ERFÜLLEN UND AUS DEM GLEICHEN MATERIAL HERGESTELLT SIND , UNABHÄNGIG DAVON , AUF WELCHEM GERÄT SIE ANGEBRACHT WERDEN.

13 DA SICH SEGEL FÜR SURFBRETTER VON DEN IN DER ERLÄUTERUNG NR. 2 AUFGEZÄHLTEN ARTEN VON SEGELN NICHT WESENTLICH UNTERSCHEIDEN , IST DIE VON DER TARIEFCOMMISSIE AMSTERDAM VORGELEGTE FRAGE ALSO DAHIN GEHEND ZU BEANTWORTEN , DASS DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 SO AUSZULEGEN IST , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN SURFBRETTERN EINGEFÜHRT WERDEN.

Kostenentscheidung:

KOSTEN

14 DIE AUSLAGEN DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN , DIE ERKLÄRUNGEN VOR DEM GERICHTSHOF ABGEGEBEN HAT , SIND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG. FÜR DIE PARTEIEN DES AUSGANGSVERFAHRENS IST DAS VERFAHREN EIN ZWISCHENSTREIT IN DEM BEI DER TARIEFCOMMISSIE AMSTERDAM ANHÄNGIGEN RECHTSSTREIT ; DIE KOSTENENTSCHEIDUNG IST DAHER SACHE DER TARIEFCOMMISSIE.

Tenor:

AUS DIESEN GRÜNDEN

HAT

DER GERICHTSHOF ( ERSTE KAMMER )

AUF DIE IHM VON DER TARIEFCOMMISSIE AMSTERDAM MIT SCHREIBEN VOM 12. JANUAR 1984 VORGELEGTE FRAGE FÜR RECHT ERKANNT :

DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST SO AUSZULEGEN , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN SURFBRETTERN EINGEFÜHRT WERDEN.

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