Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 30.06.1983
Aktenzeichen: 39/83 R
Rechtsgebiete: Verfahrensordnung, EWG-Vertrag


Vorschriften:

Verfahrensordnung Art. 83
EWG-Vertrag Art. 186
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

BESCHLUSS DES PRAESIDENTEN DER DRITTEN KAMMER VOM 30. JUNI 1983. - CORNELIUS FABIUS GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - RECHTSSACHE 39/83 R.

Entscheidungsgründe:

1 DER ANTRAGSTELLER HAT MIT SCHRIFTSATZ , DER AM 15. MÄRZ 1983 BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN IST , KLAGE ERHOBEN AUF AUFHEBUNG DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 22. DEZEMBER 1982 , MIT DER DIESE DIE NICHTZULASSUNG DES ANTRAGSTELLERS ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG DES AUSWAHLVERFAHRENS KOM/A/325 AUFRECHTERHALTEN HAT , UND AUF FESTSTELLUNG , DASS DIE KOMMISSION VERPFLICHTET SEI , INNERHALB VON DREI MONATEN NACH DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES EINE NEUE PRÜFUNG ZUR FESTSTELLUNG DER EIGNUNG DES ANTRAGSTELLERS DURCHZUFÜHREN , HILFSWEISE AUF FESTSTELLUNG , DASS DIE KOMMISSION VERPFLICHTET SEI , IHM GELEGENHEIT ZU GEBEN , UNGEACHTET DES IN DER AUSSCHREIBUNG ANZUGEBENDEN HÖCHSTALTERS AN EINEM SPÄTEREN AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE EINSTELLUNG VON VERWALTUNGSRÄTEN DER BESOLDUNGSGRUPPEN 7 UND 6 DER LAUFBAHNGRUPPE A TEILZUNEHMEN.

2 AUS DEN AKTEN ERGIBT SICH , DASS DER ANTRAGSTELLER SICH IM RAHMEN DES AUSWAHLVERFAHRENS KOM/A/325 BEWORBEN UND AN DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG TEILGENOMMEN HATTE , DASS ER ABER NICHT ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG ZUGELASSEN WORDEN WAR , WEIL DER PRÜFUNGSAUSSCHUSS SEINE NOTEN IN DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG FÜR NICHT AUSREICHEND ANGESEHEN HATTE.

3 DER ANTRAGSTELLER HAT MIT GESONDERTEM SCHRIFTSATZ , DER AM 20. APRIL 1983 BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN IST , GEMÄSS ARTIKEL 186 EWG-VERTRAG UND 83 DER VERFAHRENSORDNUNG BEANTRAGT , ' ' DIE KOMMISSION IM WEGE DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ANZUWEISEN , BIS ZUR ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE DEM ANTRAGSTELLER DIE TEILNAHME AN DEM VERBLEIBENDEN TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS KOM/A/325 ZU GESTATTEN , HILFSWEISE , DIE KOMMISSION IM WEGE DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ANZUWEISEN , DEM PRÜFUNGSAUSSCHUSS DES AUSWAHLVERFAHRENS KOM/A/325 AUFZUGEBEN , DEM ANTRAGSTELLER DIE TEILNAHME AN DEM VERBLEIBENDEN TEIL DES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS KOM/A/325 BIS ZUR ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE ZU GESTATTEN , UND ZWAR JEWEILS MIT DER MASSGABE , DASS DER ANTRAGSTELLER IM FALLE DER ERFOLGREICHEN TEILNAHME AN DER MÜNDLICHEN PRÜFUNG BIS ZUR ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE IN DIE AUFZUSTELLENDE RESERVELISTE AUFZUNEHMEN IST ' '.

4 DIE KOMMISSION BEANTRAGT DIE ABWEISUNG DES ANTRAGS AUF ERLASS EINSTWEILIGER ANORDNUNGEN.

5 AUFGRUND DER VON DEN PARTEIEN DEM GERICHTSHOF UNTERBREITETEN SCHRIFTSÄTZE IST FESTZUSTELLEN , DASS DER ANTRAGSTELLER IM SINNE VON ARTIKEL 83 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG WEDER UMSTÄNDE GELTEND GEMACHT HAT , AUS DENEN SICH DIE DRINGLICHKEIT ERGIBT , NOCH DIE NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG GLAUBHAFT GEMACHT HAT.

6 NACH MITTEILUNG DER KOMMISSION FANDEN DIE PRÜFUNGEN DES STREITIGEN AUSWAHLVERFAHRENS BEREITS ZWISCHEN DEM 4. NOVEMBER UND DEM 14. DEZEMBER 1982 STATT , UND DIE RESERVELISTE IST BEREITS AUFGESTELLT. UNTER DIESEN UMSTÄNDEN IST DER ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUM VERBLEIBENDEN TEIL DES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS KOM/A/325 GEGENSTANDSLOS.

7 DER ANTRAG AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG IST SOMIT ABZUWEISEN UND DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN VORZUBEHALTEN.

AUS DIESEN GRÜNDEN

Tenor:

ERGEHT

IM VERFAHREN WEGEN VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES

DURCH DEN PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER

FOLGENDER

BESCHLUSS

1. DER ANTRAG AUF ERLASS EINSTWEILIGER ANORDNUNGEN WIRD ABGEWIESEN.

2. DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN BLEIBT VORBEHALTEN.

Ende der Entscheidung

Zurück