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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 18.09.2003
Aktenzeichen: C-293/01
Rechtsgebiete: Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste, Gesetz Nr. 448 vom 23. Dezember 1998 über die steuerlichen Maßnahmen zu Stabilität und Entwicklung (Italien)


Vorschriften:

Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste Art. 6
Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste Art. 11
Gesetz Nr. 448 vom 23. Dezember 1998 über die steuerlichen Maßnahmen zu Stabilität und Entwicklung (Italien) Art. 20 Abs. 2
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 18.09.2003 mit dem Aktenzeichen C-292/01


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