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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 25.06.1998
Aktenzeichen: C-312/97 P
Rechtsgebiete: EWG/EAGBeamtStat


Vorschriften:

EWG/EAGBeamtStat Art. 43 Abs. 1
EWG/EAGBeamtStat Art. 90
EWG/EAGBeamtStat Art. 91
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 25. Juni 1998. - Augusto Fichtner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Offensichtlich unzulässige Klage vor dem Gericht erster Instanz - Offensichtlich unbegründetes oder unzulässiges Rechtsmittel. - Rechtssache C-312/97 P.

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