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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 13.11.2000
Aktenzeichen: C-317/00 P(R)
Rechtsgebiete: EGV, EG-Satzung, Verordnung (EG) Nr. 1147/2000


Vorschriften:

EGV Art. 225
EG-Satzung Art. 50 Abs. 2
Verordnung (EG) Nr. 1147/2000
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. November 2000. - "Invest" Import und Export GmbH und Invest Commerce gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/2000 - Fumus boni iuris. - Rechtssache C-317/00 P(R).

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