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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 03.12.2001
Aktenzeichen: C-59/00
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 3. Dezember 2001. - Bent Mousten Vestergaard gegen Spøttrup Boligselskab. - Ersuchen um Vorabentscheidung: Vestre Landsret - Dänemark. - Rechtssache C-59/00.

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