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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 10.03.2005
Aktenzeichen: C-97/03
Rechtsgebiete: RL 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen, RL 85/511/EWG des Rates vom 18. November 1985 zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in der durch die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 geänderten Fassung


Vorschriften:

RL 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen Art. 10 Abs. 1
RL 85/511/EWG des Rates vom 18. November 1985 zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in der durch die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 geänderten Fassung
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 10.03.2005 mit dem Aktenzeichen C-96/03


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