Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 08.06.1998
Aktenzeichen: T-148/97
Rechtsgebiete: EGV, Verordnung (EG) Nr. 40/94, Beschluss Nr. ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt


Vorschriften:

EGV Art. 173 Abs. 4
EGV Art. 173 Abs. 1
EGV Art. 4
Verordnung (EG) Nr. 40/94
Beschluss Nr. ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Klage eines Mitglieds einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), die unmittelbar gegen einen Beschluß des Präsidenten des Amtes gerichtet und auf Artikel 173 des Vertrages gestützt ist, ist als offensichtlich unzulässig abzuweisen.

Nach Artikel 173 Absatz 1 des Vertrages kann der Gemeinschaftsrichter ersucht werden, die Rechtmässigkeit der gemeinsamen Handlungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der Europäischen Zentralbank, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt, und der Handlungen des Europäischen Parlaments mit Rechtswirkung gegenüber Dritten zu prüfen. Folglich können die Handlungen, die von Gemeinschaftseinrichtungen ausgehen, die dort nicht aufgeführt sind, nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung angefochten werden.

Im übrigen ist eine solche Entscheidung in Anbetracht der in der Verordnung Nr. 40/94 vorgesehenen und gegen diese Entscheidung potentiell eröffneten Rechtsbehelfe nicht jeder gerichtlichen Kontrolle entzogen.


Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juni 1998. - David T. Keeling gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). - Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Beschluß des Präsidenten des Amtes über die Organisation der Beschwerdekammern - Nichtigkeitsklage - Artikel 173 EG-Vertrag - Unzulässigkeit. - Rechtssache T-148/97.

Ende der Entscheidung

Zurück