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Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäisches Gericht
Urteil verkündet am 08.11.1990
Aktenzeichen: T-155/89
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ (VIERTE KAMMER) VOM 8. NOVEMBER 1990. - RITA BUCCARELLO UND ANDERE GEGEN EUROPAEISCHES PARLAMENT. - BEAMTE - AUSWAHLVERFAHREN - ABLAUF DER PRUEFUNG UEBER MASCHINESCHREIBEN. - RECHTSSACHE T-155/89.

Tenor:

1 ) Die Klage wird abgewiesen.

2 ) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

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