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Gericht: Europäisches Gericht
Urteil verkündet am 26.02.2003
Aktenzeichen: T-345/00
Rechtsgebiete: Verordnung (EWG) Nr. 2377/90, EGV


Vorschriften:

Verordnung (EWG) Nr. 2377/90
EGV Art. 232
EGV Art. 235
EGV Art. 288 Abs. 2
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 26.02.2003 mit dem Aktenzeichen T-344/00


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