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Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäisches Gericht
Urteil verkündet am 22.02.1990
Aktenzeichen: T-40/89
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Will ein Organ bei der Beurteilung seiner Beamten die Einzelbeurteilungen differenzieren und stärker abstufen, indem es eine auf den drei allgemeinen Noten "übernormal", "normal" und "unter dem Normalen liegend" beruhende Beurteilungsmethode durch eine Beurteilungsmethode ersetzt, die für die "Befähigung" sechs Rubriken und Unterrubriken und für "Leistung" sowie "dienstliche Führung" jeweils vier Rubriken vorsieht, so bedeutet eine solche Änderung der Methode zwangsläufig, daß die Entsprechung zwischen alter und neuer Methode nicht aufgrund eines festen Umrechnungsmechanismus hergestellt werden kann.


URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ (VIERTE KAMMER) VOM 22. FEBRUAR 1990. - MARIETTE TURNER GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - BEAMTE - BEURTEILUNG. - RECHTSSACHE T-40/89.

Tenor:

1 ) Die Klage wird abgewiesen.

2 ) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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