Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Beschluss verkündet am 30.04.2008
Aktenzeichen: 5 Ta 252/07
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.08.2007 - 9 Ca 853/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Metzler für das Berufungsverfahren 5 Sa 678/07 wird zurückgewiesen.

Gründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat für beide Rechtszüge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.08.2007 - 9 Ca 853/07 - sowie auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10.03.2008 - 5 Sa 678/07 - Bezug genommen. Deshalb ist sowohl die sofortige Beschwerde gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Arbeitsgerichts als auch der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren unbegründet.

Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.

Ende der Entscheidung

Zurück