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Beginn der Entscheidung

Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 17.02.2000
Aktenzeichen: 22 U 87/99 (1)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319
Wegfall der Geschäftsgrundlage

Leitsatz:

Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer landwirtschaftlichen Fläche, die für 4,00 DM/m² verkauft wurde und die nach fast 6 Jahren aufgrund einer Änderung des Bebauungsplans einen Wert von 130,00 DM/m² hat.


OBERLANDESGERICHT HAMM BESCHLUSS

22 U 87/99

In Sachen

gegen

wird der Tenor des am 17. Februar 2000 verkündeten Urteils des 22. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Hamm wie folgt berichtigt:

Tenor:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Gründe:

Der Urteilstenor war wegen einer offensichtlichen Unvollständigkeit gem. § 319 ZPO zu berichtigten und um die versehentlich nicht aufgenommene Kostenentscheidung, die sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, zu ergänzen.

Ende der Entscheidung

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