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Beginn der Entscheidung

Gericht: Oberlandesgericht Köln
Beschluss verkündet am 23.04.2008
Aktenzeichen: 2 U 13/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Dezember 2007 verkündete Teilanerkenntnisurteil und Teilurteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 571/06 - teilweise, nämlich dahin abgeändert, daß die Beklagte über die Verurteilung durch das Urteil vom 18. Dezember 2007 hinaus weiter verurteilt wird, der Klägerin durch Vorlage eines Verzeichnisses auch Auskunft zu erteilen über die Zahlungen, die sie, die Beklagte, aufgrund von Verträgen zu Gunsten Dritter des am 24. August 2005 verstorbenen Herrn Dr. T. U., wie z.B. Lebensversicherungen erhalten hat, unter namentlicher Benennung der auszahlenden Institute, Angabe der Versicherungs- bzw. Kontonummer und des jeweils ausgezahlten Betrages.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Schlußurteil des Landgerichts vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufungsstreitwert: € 1.000,--

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