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Beginn der Entscheidung

Gericht: Oberlandesgericht Köln
Urteil verkündet am 08.03.2002
Aktenzeichen: 6 U 210/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
OBERLANDESGERICHT KÖLN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

6 U 210/01

Anlage zum Protokoll vom 08.03.2002

verkündet am 08.03.2002

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mündliche Verhandlung vom 08.03.2002 unter Mitwirkung seiner Mitglieder Dr. Schwippert, Pietsch und Schütze

für Recht erkannt:

Tenor:

1.

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 15.11.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 89/01 - abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 02.08.2001 - 84 O 89/01 (LG Köln ) - wird unter gleichzeitiger Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags vom 01.08.2001 aufgehoben.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Antragsteller zu tragen.

3.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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